Vor dem Antrag prüfen

Die Voraussetzungen für den Gründungszuschuss

Fünf gesetzliche und praktische Prüfpunkte bestimmen, ob ein Antrag überhaupt Aussicht auf eine Ermessensentscheidung hat.

Stand: 7. Oktober 2026

Die Kernvoraussetzungen

  • Arbeitslosigkeit beenden: Die selbstständige Tätigkeit wird hauptberuflich aufgenommen und beendet die Arbeitslosigkeit.
  • Arbeitslosengeld-Anspruch: Bis zur Aufnahme besteht grundsätzlich Anspruch auf Arbeitslosengeld.
  • Mindestens 150 Tage Restanspruch: Bei Aufnahme müssen regelmäßig noch wenigstens 150 Tage Anspruch verbleiben; gesetzliche Sonderfälle sind möglich.
  • Tragfähigkeit nachweisen: Eine fachkundige Stelle bescheinigt die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Vorhabens.
  • Kenntnisse und Fähigkeiten darlegen: Fachliche sowie unternehmerische Eignung müssen nachvollziehbar sein.
Planen Sie vom Aufnahmedatum rückwärts.Der Restanspruch wird zum Zeitpunkt der Aufnahme betrachtet. Klären Sie Ihr geplantes Datum deshalb frühzeitig mit der Agentur für Arbeit.

Was bedeutet hauptberuflich selbstständig?

Der Gründungszuschuss fördert keine bloße Nebentätigkeit. Die Selbstständigkeit soll den Schwerpunkt Ihrer Erwerbstätigkeit bilden und die Arbeitslosigkeit beenden. Ob das im Einzelfall erfüllt ist, beurteilt die Agentur für Arbeit anhand der tatsächlichen Ausgestaltung – etwa Zeitaufwand, wirtschaftliche Bedeutung und Organisation des Vorhabens.

Beschreiben Sie im Businessplan daher konkret, wie viele Stunden Sie für Leistungserbringung, Kundengewinnung, Verwaltung und Weiterbildung einplanen. Pauschale Formulierungen helfen wenig.

Wie lässt sich die persönliche Eignung zeigen?

Geeignet sind Nachweise, die zur konkreten Tätigkeit passen: Berufsabschlüsse, Zertifikate, Arbeitszeugnisse, Projektbeispiele, Branchenkenntnis oder nachvollziehbare Erfahrungen in Verkauf und Organisation. Fehlende kaufmännische Kenntnisse können Sie durch Vorbereitung, Beratung oder Schulungen adressieren.

Was zählt für die Tragfähigkeit?

Die fachkundige Stelle prüft regelmäßig, ob das Geschäftsmodell plausibel ist und mittelfristig eine tragfähige Existenz erwarten lässt. Dazu gehören Zielgruppe, Wettbewerb, Preisgestaltung, Umsatzannahmen, Kosten, Kapitalbedarf, Liquidität und private Lebenshaltung. Mehr dazu: fachkundige Stellungnahme vorbereiten.

Warum erfüllte Voraussetzungen nicht genügen

§ 93 SGB III ist als Kann-Leistung formuliert. Nach den Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit eröffnet die Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen einen Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung, aber nicht automatisch auf Auszahlung. Die Agentur berücksichtigt die Umstände des Einzelfalls.

Ein sachlicher, konsistenter Antrag hilft: Aussagen im Businessplan, im Finanzplan und im Gespräch sollten zusammenpassen. Vermeiden Sie überzogene Prognosen oder den Eindruck, der Zuschuss sei die einzige Grundlage des Vorhabens.

Sonderfälle früh klären

Besondere Regeln können etwa bei kurzen Restansprüchen, gesundheitlichen Einschränkungen, früherer Förderung oder einem Übergang aus anderer Leistungsart relevant sein. Klären Sie solche Konstellationen direkt mit der Agentur für Arbeit. Diese Website kann die Einzelfallprüfung nicht ersetzen.

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